Rechtliches

Leider lässt es sich nicht vermeiden, das vor unseren Auftritten auch einige unange- nehme Dinge erledigt werden müssen. Genehmigungen der Grundstückseigentümer müssen vorliegen und die vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen eingehalten werden. Bei Auftritten mit pyrotechnischen Materialien oder "Kleinfeuerwerken" muß zudem noch eine Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt werden (Ausnahmegenehmigung).

Um ihnen den Genuss unserer Shows so einfach wie möglich zu machen erledigen wir das natürlich alles für sie!

Ausnahmegenehmigung.pdf

Künstlervertrag.pdf